BetriebsratHEUTE - Mitbestimmung auch bei Unkenntnis

BetriebsratHEUTE - Mitbestimmung auch bei Unkenntnis

Für einen Unterlassungsanspruch im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber von den abgeleisteten Überstunden Kenntnis hatte.
8 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren

Für einen Unterlassungsanspruch im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 3
BetrVG kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber von den
abgeleisteten Überstunden Kenntnis hatte. Das hat das
Landesarbeitsgericht München entschieden. (Az.: 4 TaBV 57/18).


Die Themen für heute:


Was war der Fall?

Argumentation des Arbeitgebers



Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil I

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