BetriebsratHEUTE - Stärker als er denkt: Der Betriebsrat bei Einstellungen

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Arbeitgeber dürfen eine versäumte Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen nicht im Aufhebungsverfahren nachholen.
8 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren

Das BAG sagt: Arbeitgeber dürfen eine versäumte Beteiligung des
Betriebsrats bei Einstellungen nicht im sog. Aufhebungsverfahren
(nach § 101 BetrVG) nachholen.


BAG Beschluss v.21.11.18 – 7 ABR 16/17


Die Themen für heute:


Was war der Fall?

Der Spruch des BAG

Zustimmungsfiktion des Betriebsrats

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