BetriebsratHEUTE - Urlaub vergessen: Jetzt gibt's Geld!

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Das LAG Niedersachsen bekräftigt: Schwerbehinderte müssen auf Ihren Zusatzurlaub hingewiesen werden!
8 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren

Das LAG Niedersachsen bekräftigt in seinem Urteil vom 16.1.2019:


Schwerbehinderte müssen auf Ihren Zusatzurlaub hingewiesen
werden!


Die Themen für heute:


Grundsatz: Der Arbeitgeber muss Menschen mit Behinderung auf
ihren Zusatzurlaub hinweisen

Geldanspruch auf Urlaubsabgeltung nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses

Was sagt der EuGH?

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