BetriebsratHEUTE - Arbeitszeiterfassung für alle

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Arbeitgeber müssen zukünftig die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer komplett erfassen, so der EuGH mit seiner neuen Entscheidung vom 14.05.2019
11 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren

Arbeitgeber müssen zukünftig die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer
komplett erfassen, so der EuGH mit seiner neuen Entscheidung vom
14.05.2019 (Az: C-55/18).


Wir besprechen mit Ihnen, was diese Entscheidung für den
Arbeitgeber bedeutet und welche Auswirkungen diese Entscheidung
für Ihren Betriebsalltag und Ihre Arbeit als Betriebsrat haben
kann.

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