BetriebsratHEUTE - Gehaltsanpassung von Betriebsratsmitgliedern
Betriebsratsmitglieder werden genauso weiterbezahlt, wie sie auch
vor ihrer Betriebsratstätigkeit bezahlt wurden. Das sagt uns § 37
Abs. 4 BetrVG...
19 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Betriebsratsmitglieder werden genauso weiterbezahlt, wie sie auch
vor ihrer Betriebsratstätigkeit bezahlt wurden. Das sagt uns § 37
Abs. 4 BetrVG. Keinesfalls dürfen sie jedenfalls schlechter
gestellt werden, als vergleichbare Kollegen.
Das gilt für ihre Gehaltsentwicklung, genauso wie für ihre
berufliche Entwicklung. Und das unabhängig davon, ob sie komplett
freigestellt sind oder ob sie ihre Arbeitstätigkeit immer noch
ausüben und nebenbei noch Betriebsratsmitglied sind.
Diesen Grundsatz möchte wir anhand einer aktuellen Entscheidung
mit Ihnen besprechen:
Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.04.2019 (Az.:
7 Sa 1065/18).
In dieser Folge lernst du
Tipps, wie du gegenüber deinem Arbeitgeber argumentieren
kannst
Auf welchen Zeitpunkt für die Anpassung abgestellt wird
Was das BR-Mitglied darlegen muss
Die Rechtsfolgen
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