Beratung für Heilberufe Folge 59: Arbeitsrecht bei Teilzeitkräften
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Beschreibung
vor 11 Jahren
Es gibt Arbeitnehmer, die nicht in Vollzeit arbeiten, sondern
beispielsweise nur Montags zur Arbeit kommen. Wie aber ist es am
Ostermontag? Sicher, auch dieser Tag muss vergütet werden, so dass
es passieren kann, dass ein Arbeitnehmer im Ostermonat nur am drei
von vier Montagen erscheint und damit nur 75% seiner Leistung
erbringt, aber voll bezahlt werden muss. Da klingt es doch
vielleicht sinnvoll, diesen Mitarbeiter anstatt am Ostermontag qua
Weisungsrecht am Dienstag zur Arbeit einzubestellen…? Was meinen
Sie? Geht das? Diese und andere Fragen zum Arbeitsverhältnis mit
Teilzeitkräften klärt Herr Dr. Schlegel heute wie gewohnt prägnant
und unterhaltsam auf. Folge direkt herunterladen
beispielsweise nur Montags zur Arbeit kommen. Wie aber ist es am
Ostermontag? Sicher, auch dieser Tag muss vergütet werden, so dass
es passieren kann, dass ein Arbeitnehmer im Ostermonat nur am drei
von vier Montagen erscheint und damit nur 75% seiner Leistung
erbringt, aber voll bezahlt werden muss. Da klingt es doch
vielleicht sinnvoll, diesen Mitarbeiter anstatt am Ostermontag qua
Weisungsrecht am Dienstag zur Arbeit einzubestellen…? Was meinen
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