Beratung für Heilberufe Folge 43: Apothekenbetriebsordnung 2012: Das erwartet Sie.
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Beschreibung
vor 12 Jahren
„Qualität ist, wenn der Kunde wiederkommt, nicht die Ware.“ Mit
Herrn Christian Koppe gibt Ihnen ein Apotheker(-kollege) Einblick
in die neue Apothekenbetriebsordnung. Auch mit Blick auf die
einzuführenden Qualitäts-Managementsysteme empfinden die Wenigsten
diese Regelung als Geschenk. Das Qualitätsmanagementsystem (QMS)
ist im Grunde ein umfassendes Handbuch, das den Aufbau und den
Ablauf der Geschäftsprozesse Schritt für Schritt niederlegt. Wie in
einer Gebrauchsanweisung kann jeder Mitarbeiter, jede PTA dezidiert
nachlesen, was wann und wie vom wem gemacht wird. Teil dessen ist
ebenfalls ein Hygieneplan. Es genügt quasi nicht mehr, „sauber zu
bleiben“; man muss das auch dokumentieren. Wenn jeder
Arbeitsschritt dokumentiert ist - wie in gewissen, meist weniger
geschätzten amerikanischen Schnellrestaurants seit Jahrzehnten
üblich – dann will man damit im wesentlichen zwei Dinge erreichen:
•Fehlerfreiheit •Eine gleich bleibende Leistung (also: Qualität)
Dass der Hamburger also auf der ganzen Welt gleich schmeckt (bzw.
eben nicht) ist – man staunt zunächst - ebenfalls eine Facette von
Qualität. Geschenkt gibt es so etwas für den Apotheker nicht. Eine
externe Prüfung ist unabdingbar. Anders als das CE-Zeichen bei
Elektrogeräten kann sich das der Apotheker nicht selbst ausstellen.
Zwar werden hier Richtpreise von einigen hundert Euro genannt,
diese sind in der Praxis (also hier: Der Apotheke) an sich niemals
zu halten. Schließlich handelt es sich bisweilen um eine
regelrechte „Umschulung“, die sich selten nebenbei macht. Je nach
Apotheke führt die neue Apothekenbetriebsordnung auch zu einem
Tapetenwechsel: Denn die neue Apothekenordnung macht auch neue
Vorschriften, wo gewisse Arbeiten durchgeführt werden. Zwar müssen
einige Tätigkeiten in der Zukunft in getrennten Räumlichkeiten
erledigt werden, diese müssen aber nicht mehr zwingend innerhalb
des gleichen Gebäudes erfolgen. Wie erwartet wird auch die
Barrierefreiheit einer jeden Apotheke Bedingung. Hier wird es mit
Sicherheit Fälle geben – zum Beispiel bei alteingesessenen
Apotheken in altehrwürdigen Gebäuden – in denen mit massiven
Umbaukosten zu rechnen sein wird. Herr Koppe erwartet hier nur
geringe Spielräume seitens der Amtsapotheker. Zwar gibt es eine
„Schonfrist“, binnen der alle neuen Vorschriften umgesetzt werden
müssen, nämlich bis zum Juni 2014, allerdings müssen Apotheker, die
künftig andere Häuser übernehmen hierauf verzichten; Von ihnen
erwartet man, dass im Rahmen der Übernahme QMS wie auch die
restliche Apothekenbetriebsordnung umgesetzt wird. Diese und viele
weitere Details hören Sie von Herrn Koppe und Herrn Brüne in dieser
Ausgabe, viel gute Anregungen wünscht Ihr Team der Beratung für
Heilberufe! Folge direkt herunterladen
Herrn Christian Koppe gibt Ihnen ein Apotheker(-kollege) Einblick
in die neue Apothekenbetriebsordnung. Auch mit Blick auf die
einzuführenden Qualitäts-Managementsysteme empfinden die Wenigsten
diese Regelung als Geschenk. Das Qualitätsmanagementsystem (QMS)
ist im Grunde ein umfassendes Handbuch, das den Aufbau und den
Ablauf der Geschäftsprozesse Schritt für Schritt niederlegt. Wie in
einer Gebrauchsanweisung kann jeder Mitarbeiter, jede PTA dezidiert
nachlesen, was wann und wie vom wem gemacht wird. Teil dessen ist
ebenfalls ein Hygieneplan. Es genügt quasi nicht mehr, „sauber zu
bleiben“; man muss das auch dokumentieren. Wenn jeder
Arbeitsschritt dokumentiert ist - wie in gewissen, meist weniger
geschätzten amerikanischen Schnellrestaurants seit Jahrzehnten
üblich – dann will man damit im wesentlichen zwei Dinge erreichen:
•Fehlerfreiheit •Eine gleich bleibende Leistung (also: Qualität)
Dass der Hamburger also auf der ganzen Welt gleich schmeckt (bzw.
eben nicht) ist – man staunt zunächst - ebenfalls eine Facette von
Qualität. Geschenkt gibt es so etwas für den Apotheker nicht. Eine
externe Prüfung ist unabdingbar. Anders als das CE-Zeichen bei
Elektrogeräten kann sich das der Apotheker nicht selbst ausstellen.
Zwar werden hier Richtpreise von einigen hundert Euro genannt,
diese sind in der Praxis (also hier: Der Apotheke) an sich niemals
zu halten. Schließlich handelt es sich bisweilen um eine
regelrechte „Umschulung“, die sich selten nebenbei macht. Je nach
Apotheke führt die neue Apothekenbetriebsordnung auch zu einem
Tapetenwechsel: Denn die neue Apothekenordnung macht auch neue
Vorschriften, wo gewisse Arbeiten durchgeführt werden. Zwar müssen
einige Tätigkeiten in der Zukunft in getrennten Räumlichkeiten
erledigt werden, diese müssen aber nicht mehr zwingend innerhalb
des gleichen Gebäudes erfolgen. Wie erwartet wird auch die
Barrierefreiheit einer jeden Apotheke Bedingung. Hier wird es mit
Sicherheit Fälle geben – zum Beispiel bei alteingesessenen
Apotheken in altehrwürdigen Gebäuden – in denen mit massiven
Umbaukosten zu rechnen sein wird. Herr Koppe erwartet hier nur
geringe Spielräume seitens der Amtsapotheker. Zwar gibt es eine
„Schonfrist“, binnen der alle neuen Vorschriften umgesetzt werden
müssen, nämlich bis zum Juni 2014, allerdings müssen Apotheker, die
künftig andere Häuser übernehmen hierauf verzichten; Von ihnen
erwartet man, dass im Rahmen der Übernahme QMS wie auch die
restliche Apothekenbetriebsordnung umgesetzt wird. Diese und viele
weitere Details hören Sie von Herrn Koppe und Herrn Brüne in dieser
Ausgabe, viel gute Anregungen wünscht Ihr Team der Beratung für
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