Bundesverfassungsgericht: Freispruch bleibt Freispruch I nah dran
18 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Auch wenn es neue, erdrückende Beweise gibt: Nach einem Freispruch
kann ein mutmaßlicher Täter kein zweites Mal angeklagt werden. Das
haben acht Richter am Bundesverfassungsgericht entschieden. Sie
waren dabei nicht alle einer Meinung. Zwei Richter gaben ein
sogenanntes Sondervotum ab. Auch auch die Vorsitzende des zweiten
Senats betonte, dass die Entscheidung aus Karlsruhe für Opfer
schwer nachvollziehbar sein könnte. Kolja Schwartz ist freier
Journalist für die ARD-Rechtsredaktion in Karlsruhe. Er hat die
betroffene Familie und ihren Fall, der vor dem
Bundesverfassungsgericht verhandelt wurde, jahrelang begleitet.
Außerdem gehören die höchstrichterlichen Entscheidungen zu seinem
Arbeitsalltag. Von Kolja Schwarz &Julia Barth.
kann ein mutmaßlicher Täter kein zweites Mal angeklagt werden. Das
haben acht Richter am Bundesverfassungsgericht entschieden. Sie
waren dabei nicht alle einer Meinung. Zwei Richter gaben ein
sogenanntes Sondervotum ab. Auch auch die Vorsitzende des zweiten
Senats betonte, dass die Entscheidung aus Karlsruhe für Opfer
schwer nachvollziehbar sein könnte. Kolja Schwartz ist freier
Journalist für die ARD-Rechtsredaktion in Karlsruhe. Er hat die
betroffene Familie und ihren Fall, der vor dem
Bundesverfassungsgericht verhandelt wurde, jahrelang begleitet.
Außerdem gehören die höchstrichterlichen Entscheidungen zu seinem
Arbeitsalltag. Von Kolja Schwarz &Julia Barth.
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