Bild getwittert -> Tatverdacht!

Bild getwittert -> Tatverdacht!

Wie die Skandale um die Akkreditierungen von Journalisten beim G20-Gipfel gezeigt haben, ist die Schwelle zum Tatverdacht offensichtlich extrem niedrig. Das Bundeskriminalamt hat durch einen rechtlichen „Stunt“ die Abkehr von Speicherfristen hin zum juris
27 Minuten

Beschreibung

vor 6 Jahren
Lars dP Hohl, Katharina Nocun Auf dem Weg zur Arbeit kam ich Ende
Juni morgens ganz frohgemut an kreativen Adbusting-Plakaten in
Berlin vorbei. *knips* Photo geschossen & ab auf Twitter damit
& dabei den auf den Plakaten enthaltenen Hashtag verwendet
(https://twitter.com/derPUPE/status/879323487260876800) So weit, so
normal. Zwei Monate Später bekomme ich Post mit
BKA-Ereignisfeldkarte from Hell: „Am 02.07.2017 wurden am Hamburger
Hauptbahnhof Plakate in Schaukästen der Firma Ströer durch eine
unbefugte Person eingebracht. Anhand von Videoauswertungen und
Internet Recherchen, die durch die Bundespolizei durchgeführt
wurden, konnten Sie als Tatverdächtiger ermittelt werden.“ Kalender
auf => Tatzeitpunkt Termin gecheckt => * pui * => Glück
=> Beleg: „Alibi steht: ich war in Berlin“ Danach heißt es erst
einmal durchatmen und mit Herz und Hirn eines Betroffenen und
gleichzeitig Datenschutzbeauftragten an den Sachverhalt
herantasten: Fragen über Fragen: „Was sind die Ergebnisse der
„Internet Recherche“ bei BKA? Wurde im Rahmen der Ermittlung eine
Bestandsdatenauskunft bei Twitter durchgeführt um meinen Namen zu
ermitteln? Welche Videoauswertungen wurde herangezogen? Sind
darunter auch Aufnahmen vom G20-Wochenende am Hauptbahnhof? Gibt es
dort gar auch "intelligente Videoauswertung", vergleichbar mit der
am Berliner Südkreuz getesteten?“ Man kann sich vorstellen, dass
bei einem Aktivisten gegen den stetig wachsenden
Überwachung-Apparat in Deutschland da schon so ein bis zwei
Kopfkino-Briketts zu glühen beginnen. Als Datenschutzbeauftragter
frage ich mich, wie es mit Datenschutz und Datenlöschung aussieht:
Wo sind durch die Ermittlungen Daten und Akten über mich
angefallen? Welchen Umfang haben sie? Wann werden sie gelöscht,
wenn meine Unschuld klar ist?“ Das Verfahren wurde am 3.1.2018
eingestellt. Doch gerade in einem Jahr, in dem sich am Beispiel des
G20-Akkreditierungsskandals gezeigt hat, dass Polizeibehörden
„Löschfristen“ sehr weit auslegen, bzw. sie ignorieren, ist eine
Beschuldigung eben keine Lapallie mehr. Es ist nicht
selbstverständlich, dass am Ende nicht nur eine weiße Weste,
sondern auch bereinigte Datenbanken steht. Regelmäßige
Auskunftsersuchen bei Polizei und Verfassungsschutz gehören
heutzutage zur Datenhygiene mit dazu. Warum das so ist,
verdeutlicht der zweite Fall, über den wir sprechen werden. Die
Bürgerrechtlerin Katharina Nocun machte in Folge des G20-Skandals
Abfragen zu über sie gespeicherten Daten. Siehe da: Treffer. Und
zwar nicht irgendeiner. Katharina Nocun wurde Opfer einer
folgenreichen Bestandsdatenauskunft, weil sie (oh, welche Ironie!)
eine Webseite zum Protest gegen das Gesetz zur
Bestandsdatenauskunft eingerichtet hatte. Gegen dieses
Überwachungsgesetz hat sie auch später Verfassungsbeschwerde in
Karlsruhe eingereicht. Durch vollkommen legitimen Protest ist sie
in einer Polizeidatenbank gelandet. Ihr Name war fast 5 Jahre lang
in einer Datenbank für ganz besonders dubiose Vergehen gespeichert
worden...

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