Bawa Metzia 4.3 Übervorteilung und Betrug
Bawa Metzia 4.3 Übervorteilung und Betrug
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Die verbotene Übervorteilung (Onaa) beträgt vier Silberstücke bei
den vierundzwanzig Silberstücken, die der Sela enthält, d. h., ein
Sechstel des Kaufwertes. Bis wann ist es gestattet, den Kauf
zurückgehen zu lassen? Bis er die Ware einem Kaufmann oder seinem
Verwandten gezeigt haben könnte. R. Tarfon lehrte in Lud: „Die
Übervorteilung beträgt acht Silberstücke bei einem Sela, d. h., ein
Drittel des Kaufwerts” — da freuten sich die Kaufleute von Lud.
Darauf sagte er zu ihnen: „Den ganzen Tag darf man vom Kauf
zurücktreten”. Da sagten sie zu ihm. „Möge es R. Tarfon bei unserem
alten Herkommen bewenden lassen” — und sie kehrten zu den Worten
der Weisen zurück.
den vierundzwanzig Silberstücken, die der Sela enthält, d. h., ein
Sechstel des Kaufwertes. Bis wann ist es gestattet, den Kauf
zurückgehen zu lassen? Bis er die Ware einem Kaufmann oder seinem
Verwandten gezeigt haben könnte. R. Tarfon lehrte in Lud: „Die
Übervorteilung beträgt acht Silberstücke bei einem Sela, d. h., ein
Drittel des Kaufwerts” — da freuten sich die Kaufleute von Lud.
Darauf sagte er zu ihnen: „Den ganzen Tag darf man vom Kauf
zurücktreten”. Da sagten sie zu ihm. „Möge es R. Tarfon bei unserem
alten Herkommen bewenden lassen” — und sie kehrten zu den Worten
der Weisen zurück.
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