aktueller Fall: Schwenken mit einem Filetiermessers und außerordentliche Kündigung

aktueller Fall: Schwenken mit einem Filetiermessers und außerordentliche Kündigung

11 Minuten

Beschreibung

vor 8 Monaten

Fall des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (5 Sa 5/23) vom
13. Juli 2023:





- Messer am Hals der Kollegin (10 bis 12 cm)


- Bedrohung aber nicht nachweisbar


- Gericht geht von fehlerhaften Hantieren aus


- ohne vorherige Abmahnung ist die außerordentliche Kündigung
unwirksam





Link:


hier geht es zur Entscheidung des LAG








Artikel:


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2. Kündigungsschutzklage


3. Kündigung wegen einer Straftat - was ist zu beachten?





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Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin - Andreas Martin

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