Beschreibung

vor 1 Jahr

Heute geht es um die Frage, ob eine Kündigung immer
außerordentlich und fristlos erfolgen muss.





Fall: Arbeitnehmer ordentlich unkündbar aber wichtiger Grund
liegt vor





- Art der Kündigung und Kündigungsfrist


- ordentliche Unkündbarkeit


- wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung


- Einhaltung der Kündigungserklärungfrist nach § 626 II BGB


- außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist





Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Martin


Homepage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de






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