Freistellung und Kündigung wegen fehlender Corona-Schutzimpfung.
11 Minuten
Beschreibung
vor 2 Jahren
Heute geht es um 2 interessante Entscheidungen zum Thema
Corona und fehlende Schutzimpfung.
Zum einen um eine Entscheidung des Arbeitsgericht Gießen zur
unbezahlten Freistellung von umgeimpften Pflegern im Altenheim
und zum anderen um eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin
zur Kündigung vor Arbeitsantritt wegen fehlender
Corona-Schutzimpfung.
Rechtsanwalt Andreas Martin - Berlin Marzahn-Hellersdorf
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