Impfpflicht für Pflegepersonal und Gesundheitsberufe ab März 2022 - rechtliche Konsequenzen.
15 Minuten
Beschreibung
vor 2 Jahren
Die Impfpflicht für Gesundheitsberufe kommt ab
dem 16. März 2022. Welche Konsequenzen dies hat, erfahren Sie
hier.
Darf der Arbeitgeber mich zur Corona-Schutz-Impfung zwingen?
Muss ich mich zwingend impfen lassen?
Muss ich ab März 2022 eine Corona-Schutzimpfung nachweisen?
Darf mich der Arbeitgeber ohne Impfung freistellen?
Muss der Arbeitgeber mich bei einer Freistellung bezahlen?
Darf mein Arbeitgeber mich kündigen?
Was passiert, wenn ich selbst kündige?
Noch mehr Informationen finden Sie in meinem
Artikel:
IMPFPFLICHT IN DER PFLEGE- UND GESUNDHEITSBRANCHE
Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht
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