Verfahrenseinstellung gegen Auflage nach § 153a StPO: Greift das steuerliche Abzugsverbot?
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vor 10 Monaten
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht beleuchten Herr Dr. Hans
Anders und Herr Dr. Jan Dominik eine Entscheidung des 4. Senats
des FG Münster vom 18.12.2023 (Az.: 4 K 1382/20 G,F), in der sich
der Senat mit der Frage zu befassen hatte, unter welchen
Voraussetzungen eine Auflage zur Einstellung eines
Strafverfahrens nach § 153a StPO der Gewinnabschöpfung dient mit
der Folge, dass das Abzugsverbot nach § 12 Nr. 4 EStG nicht
greift.
Die Entscheidung ist im Volltext unter
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2023/4_K_1382_20_G_F_Urteil_20231218.html
abrufbar.
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