Gesetzesänderung bei Freebies
Wie Du weiterhin rechtssicher Freebies anbieten kannst
6 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Heute geht es um die Neuregelung für das Kaufrecht bei digitalen
Produkten (Paragraph 327 BGB). Wenn Du also sogenannte Freebies
bzw. kostenfreie Inhalte im Tausch einer E-Mail / Telefonnummer
oder anderer personenbezogener Daten des Nutzers anbietest, sollte
Dich diese Gesetzesänderung interessieren. Vor der Anpassung des
Gesetzes konnte alles als kostenfrei beschrieben werden, was nicht
mit Geld bezahlt wurde. Das ändert sich jetzt bei digitalen
Produkten, denn jetzt gelten personenbezogene Daten auch als
Zahlungsmittel. Als Unternehmer solltest Du Dir unbedingt das
Gesetz durchlesen und die Beschreibung Deiner Freebies anpassen.
Also die Worte wie gratis - kostenfrei - kostenlos aus der
Kommunikation streichen. Und auch für alle Nutzer in der
Datenschutzerklärung hinterlegen, dass Du personenbezogene Daten
sammelst & wie lange Du diese aufbewahrst.
Produkten (Paragraph 327 BGB). Wenn Du also sogenannte Freebies
bzw. kostenfreie Inhalte im Tausch einer E-Mail / Telefonnummer
oder anderer personenbezogener Daten des Nutzers anbietest, sollte
Dich diese Gesetzesänderung interessieren. Vor der Anpassung des
Gesetzes konnte alles als kostenfrei beschrieben werden, was nicht
mit Geld bezahlt wurde. Das ändert sich jetzt bei digitalen
Produkten, denn jetzt gelten personenbezogene Daten auch als
Zahlungsmittel. Als Unternehmer solltest Du Dir unbedingt das
Gesetz durchlesen und die Beschreibung Deiner Freebies anpassen.
Also die Worte wie gratis - kostenfrei - kostenlos aus der
Kommunikation streichen. Und auch für alle Nutzer in der
Datenschutzerklärung hinterlegen, dass Du personenbezogene Daten
sammelst & wie lange Du diese aufbewahrst.
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