Deliktsrecht Folge 2: Benannte Rechtsgüter des § 823 Abs. 1 BGB
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Was man nicht alles verletzen kann: Leben, Körper, Gesundheit,
Freiheit, Eigentum. Und natürlich gibt es noch besondere
deliktische Leckerbissen, etwa den Weiterfresserschäden und
Immissionen durch Beamerlicht oder Froschquaken...
Freiheit, Eigentum. Und natürlich gibt es noch besondere
deliktische Leckerbissen, etwa den Weiterfresserschäden und
Immissionen durch Beamerlicht oder Froschquaken...
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