Deliktsrecht Folge 2: Benannte Rechtsgüter des § 823 Abs. 1 BGB

Deliktsrecht Folge 2: Benannte Rechtsgüter des § 823 Abs. 1 BGB

Beschreibung

vor 4 Jahren
Was man nicht alles verletzen kann: Leben, Körper, Gesundheit,
Freiheit, Eigentum. Und natürlich gibt es noch besondere
deliktische Leckerbissen, etwa den Weiterfresserschäden und
Immissionen durch Beamerlicht oder Froschquaken...

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