Förderung von Innovationen – jetzt auch rückwirkend möglich durch die Forschungszulage

Förderung von Innovationen – jetzt auch rückwirkend möglich durch die Forschungszulage

14 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Deutsche Unternehmen können rückwirkend zum 01.01.2020 eine
steuerliche Förderung in Höhe von 25% der Personalaufwendungen für
ihre Innovationsvorhaben erhalten. Dr. Michael Hohmann stellt die
wesentlichen Voraussetzungen und Förderkonditionen der sogenannten
Forschungszulage vor.

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