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Beschreibung
vor 9 Monaten
Die neue Podcast-Folge sorgt für mehr Durchblick: In Querbeet
analysieren Niko Härting und Stefan Brink (ab Minute 00:39) die
datenschutzrechtlichen Problematiken des Mixed Reality Headsets
Vision Pro von Apple und machen darauf aufmerksam, dass der Digital
Services Act DSA ab dem 17.2.2024 EU-weit vollständig wirksam wird.
Dann geht es um den „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Bundesdatenschutzgesetzes“ (ab Minute 08:41), also um die Novelle
des BDSG. Dort wird nicht nur die Konferenz der
Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes DSK (denkbar
schmalbrüstig) „institutionalisiert“, die Bundesregierung reagiert
zugleich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom
7.12.2023 (C-634/21 SCHUFA Holding/Scoring) und begrenzt den für
Bonitätsannahmen zulässigen Datenraum. Schließlich werfen Stefan
und Niko noch einen Blick auf die erhellende Entscheidung des VG
Freiburg (Breisgau) vom 13.11.2023 (Az. 3 K 1381/23, ab Minute
31:11) zu rechtsstaatlichen Regeln bei der Führung elektronischer
Behördenakten. Denn auch soweit Verfahrensakten elektronisch
geführt werden gelten dieselben rechtsstaatlichen Anforderungen wie
bei analoger Aktenführung, wonach Behörden verpflichtet sind, den
bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehensablauf objektiv,
vollständig, nachvollziehbar und wahrheitsgemäß zu dokumentieren.
Auch die elektronische Akte ist daher weder Abwurfstelle für
elektronische Dateien noch digitales Sammelsurium – sondern muss
der Behörde, den Gerichten und nicht zuletzt den
informationshungrigen BürgerInnen den nötigen Durchblick über
Motive, Ablauf und Ergebnisse von Behördenhandeln gewähren.
analysieren Niko Härting und Stefan Brink (ab Minute 00:39) die
datenschutzrechtlichen Problematiken des Mixed Reality Headsets
Vision Pro von Apple und machen darauf aufmerksam, dass der Digital
Services Act DSA ab dem 17.2.2024 EU-weit vollständig wirksam wird.
Dann geht es um den „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Bundesdatenschutzgesetzes“ (ab Minute 08:41), also um die Novelle
des BDSG. Dort wird nicht nur die Konferenz der
Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes DSK (denkbar
schmalbrüstig) „institutionalisiert“, die Bundesregierung reagiert
zugleich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom
7.12.2023 (C-634/21 SCHUFA Holding/Scoring) und begrenzt den für
Bonitätsannahmen zulässigen Datenraum. Schließlich werfen Stefan
und Niko noch einen Blick auf die erhellende Entscheidung des VG
Freiburg (Breisgau) vom 13.11.2023 (Az. 3 K 1381/23, ab Minute
31:11) zu rechtsstaatlichen Regeln bei der Führung elektronischer
Behördenakten. Denn auch soweit Verfahrensakten elektronisch
geführt werden gelten dieselben rechtsstaatlichen Anforderungen wie
bei analoger Aktenführung, wonach Behörden verpflichtet sind, den
bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehensablauf objektiv,
vollständig, nachvollziehbar und wahrheitsgemäß zu dokumentieren.
Auch die elektronische Akte ist daher weder Abwurfstelle für
elektronische Dateien noch digitales Sammelsurium – sondern muss
der Behörde, den Gerichten und nicht zuletzt den
informationshungrigen BürgerInnen den nötigen Durchblick über
Motive, Ablauf und Ergebnisse von Behördenhandeln gewähren.
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