Follow the Rechtsstaat Folge 58

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mit Isabelle Biallaß: eJustice und Digitalisierung der Justiz
41 Minuten

Beschreibung

vor 11 Monaten
Isabelle Biallaß ist Richterin am Amtsgericht Essen und befasst
sich seit mehr als einem Jahrzehnt mit eJustice und der
Digitalisierung der Justiz. Sie ist unter anderem Mitglied des
Vorstandes des EDV-Gerichtstags. Im Gespräch mit Niko Härting
berichtet Isabelle Biallaß über den Stand der Digitalisierung an
den nordrhein-westfälischen Gerichten und über den Stand des
elektronischen Rechtsverkehrs bundesweit. Was kommt nach dem
besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)? Wie lange wird es
dauern, bis es Portallösungen gibt, die den Anwälten Zugriff auf
die Gerichtsakten ermöglichen? Die geplanten Erleichterungen für
gerichtliche Videoverhandlungen stecken derzeit im Bundesrat fest.
Isabelle Biallaß diskutieren Vor- und Nachteile von
Videoverhandlungen – auch aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger,
deren Fälle verhandelt werden. Ist es sinnvoll, Videoverhandlungen
auch für die Befragung von Zeuginnen und Zeugen zuzulassen? In
Massenverfahren – ob Diesel, Fluggastrechte oder Datenschutz – sind
die Gerichte laut Isabelle Biallaß gegenüber den beteiligten
Kanzleien stets im Nachteil, da es dort derzeit keine Möglichkeit
gibt, Daten in strukturierter Form entgegenzunehmen. § 130c ZPO
ermöglicht entsprechende Rechtsverordnungen, ist jedoch eine
Dunkelnorm, die auch Niko Härting nicht kennt. Laut Isabelle
Biallaß fehlt es oft nicht an kreativen Gedanken für eine
fortschreitende Digitalisierung, man hinkt jedoch bei der Umsetzung
hinterher. Im letzten Teil des Gesprächs geht es um Vorbilder der
Digitalisierung – nicht nur im vielzitierten Estland, sondern auch
in Dänemark und Kanada. Und natürlich geht es auch um OLGA, FRAUKE
und andere Pilotprojekte für den Einsatz künstlicher Intelligenz an
den Gerichten. Für „absolut unrealistisch“ hält es Isabelle
Biallaß, dass die Richterin oder der Richter eines Tages einmal
durch „KI“ ersetzt wird. Und ganz am Schluss geht es auch um den
Datenschutz. Was sollten Richterinnen und Richter beachten, wenn
sie zur Unterstützung ihrer Arbeit Softwaretools einsetzen?

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