Follow the Rechtsstaat Folge 51
Verfassungsgerichte: Brauchen wir mehr meinungsfreudige
Richterpersönlichkeiten nach amerikanischem Vorbild?
41 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff war von 2002 bis 2014
Richterin am Bundesverfassungsgericht und hat kürzlich eine Studie
veröffentlicht mit dem Titel „Beratungskulturen - Wie
Verfassungsgerichte arbeiten und wovon es abhängt, ob sie
integrieren oder polarisieren“. Die Studie hat 800 Seiten und
vergleicht die Arbeit von Verfassungsgerichten in der ganzen Welt
(https://www.kas.de/documents/252038/16166715/Beratungskulturen.+Wie+Verfassungsgerichte+ar
beiten%2C+und+wovon+es+abh%C3%A4ngt%2C+ob+sie+integrieren+oder+polarisieren.pdf/a6832
3e0-dd86-6b7b-202e-bd4130edb511?version=1.3&t=1683291883575) Im
Gespräch mit Niko Härting geht Gertrude Lübbe-Wolff auf den ersten
Teil der Veröffentlichung ein, welcher thematisiert, wie
Entscheidungen und Mehrheiten bei Entscheidungen zustande kommen.
Dabei werden (ab Minute 5:05) der US Supreme Court und das
Bundesverfassungsgericht in ihren historischen Wurzeln verglichen.
Bezug wird insbesondere auf das seriatim-Modell und dem
per-curiam-Modell genommen. Beide werden näher von Gertrude
Lübbe-Wolff erläutert und miteinander verglichen. Dabei berichtet
Gertrude Lübbe-Wolff immer wieder aus der Praxis beim
Bundesverfassungsgericht. Ferner werden (ab Minute 14:34)
Annäherungstendenzen der beiden Systeme diskutiert. Insbesondere
geht es um die Bedeutung von Sondervoten und die Rolle der
Berichterstatter. Welche Bedeutung kommt Sondervoten bei
Entscheidungen des BVerfG zu? Gertrude Lübbe-Wolff kommt im Laufe
des Gespräches auf die Persönlichkeiten von Richterinnen und
Richtern zu sprechen mit kritischen Beispielen aus Brasilien (wo
Richter nicht im stillen Kämmerlein, sondern vor laufender Kamera
beraten, ab Minute 29:15). Ab Minute 32:55 geht es um den „Fanhype“
um US-Verfassungsrichter wie Ruth Bader Ginsburg, Sonia Sotomayor
und Antonin Scalia. Trägt die Prominenz einzelner meinungsfreudiger
Richterinnen und Richter zu mehr Transparenz der
Entscheidungsfindung bei? Nährt die Tendenz zur Anonymität in
Entscheidungen des BVerfG eine Illusion, indem Einigkeit der
Richterinnen und Richter inszeniert wird, obwohl das Gericht bei
der Beratung oft heftig streitet? Gertrude Lübbe-Wolff ist
gegenüber jedem „Fanyhpe“ skeptisch und betont die Vorteile der
deutschen Praxis.
Richterin am Bundesverfassungsgericht und hat kürzlich eine Studie
veröffentlicht mit dem Titel „Beratungskulturen - Wie
Verfassungsgerichte arbeiten und wovon es abhängt, ob sie
integrieren oder polarisieren“. Die Studie hat 800 Seiten und
vergleicht die Arbeit von Verfassungsgerichten in der ganzen Welt
(https://www.kas.de/documents/252038/16166715/Beratungskulturen.+Wie+Verfassungsgerichte+ar
beiten%2C+und+wovon+es+abh%C3%A4ngt%2C+ob+sie+integrieren+oder+polarisieren.pdf/a6832
3e0-dd86-6b7b-202e-bd4130edb511?version=1.3&t=1683291883575) Im
Gespräch mit Niko Härting geht Gertrude Lübbe-Wolff auf den ersten
Teil der Veröffentlichung ein, welcher thematisiert, wie
Entscheidungen und Mehrheiten bei Entscheidungen zustande kommen.
Dabei werden (ab Minute 5:05) der US Supreme Court und das
Bundesverfassungsgericht in ihren historischen Wurzeln verglichen.
Bezug wird insbesondere auf das seriatim-Modell und dem
per-curiam-Modell genommen. Beide werden näher von Gertrude
Lübbe-Wolff erläutert und miteinander verglichen. Dabei berichtet
Gertrude Lübbe-Wolff immer wieder aus der Praxis beim
Bundesverfassungsgericht. Ferner werden (ab Minute 14:34)
Annäherungstendenzen der beiden Systeme diskutiert. Insbesondere
geht es um die Bedeutung von Sondervoten und die Rolle der
Berichterstatter. Welche Bedeutung kommt Sondervoten bei
Entscheidungen des BVerfG zu? Gertrude Lübbe-Wolff kommt im Laufe
des Gespräches auf die Persönlichkeiten von Richterinnen und
Richtern zu sprechen mit kritischen Beispielen aus Brasilien (wo
Richter nicht im stillen Kämmerlein, sondern vor laufender Kamera
beraten, ab Minute 29:15). Ab Minute 32:55 geht es um den „Fanhype“
um US-Verfassungsrichter wie Ruth Bader Ginsburg, Sonia Sotomayor
und Antonin Scalia. Trägt die Prominenz einzelner meinungsfreudiger
Richterinnen und Richter zu mehr Transparenz der
Entscheidungsfindung bei? Nährt die Tendenz zur Anonymität in
Entscheidungen des BVerfG eine Illusion, indem Einigkeit der
Richterinnen und Richter inszeniert wird, obwohl das Gericht bei
der Beratung oft heftig streitet? Gertrude Lübbe-Wolff ist
gegenüber jedem „Fanyhpe“ skeptisch und betont die Vorteile der
deutschen Praxis.
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