Follow the Rechtsstaat Folge 44

Follow the Rechtsstaat Folge 44

Erinnerung an Uwe Wesel
37 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Dieser Podcast ist Uwe Wesel gewidmet. „Alles klar auf der Andrea
Doria.“ Als Jurastudent im ersten Semester 1983/84 durfte Niko
Härting Uwe Wesels Ringvorlesung zur „Juristischen Weltkunde“
erleben. Und Uwe Wesel war ein Erlebnis der ganz besonderen Art.
Jura für Nichtjuristen, leicht gemacht, oft mit
ironisch-spöttischem Unterton, immer in kurzen Sätzen, die manchmal
nur aus einem Wort bestanden. 1984 erschien das Buch zur Vorlesung
im Suhrkamp Verlag und wird bis heute immer wieder neu aufgelegt.
Uwe Wesel war Zivilrechtler und Rechtshistoriker mit Schwerpunkt im
Römischen Recht und begleitete Niko Härting durch sein ganzes
Studium. Er verstand es, Studenten (die damals noch keine
Studierenden waren) im Seminar das Recht der Nubier aus längst
vergangenen Zeiten interessant zu machen und dies mit vielen
Gegenwartsbezügen zu verknüpfen. Bis ins hohe und höchste Alter
schrieb er zahlreiche Bücher. Immer erst ab Mittag, da er ein
bekennender Morgenmuffel war Niko Härting erinnert im Gespräch mit
Stefan Brink an Uwe Wesel, der am 11.9.2023 gestorben ist und 90
Jahre alt wurde. Uwe Wesel war bereits mit 36 Jahren Vizepräsident
der Freien Universität (FU) Berlin – von 1969 bis 1973, mitten in
der wildesten Phase der Studentenrevolten. Er war ein Vorbild
dafür, wie man meinungsfreudig und zugleich frei von jeder
Rechthaberei sein kann. Ein Meister der Selbstironie, des
Formulierens ohne Neben- und Schachtelsätze, offen, ironisch und
gelegentlich auch bissig, ohne verletzend zu sein. Links, aber
undogmatisch. Ein Gelehrter alter Schule, zugleich durch und durch
von der 1968er-Zeit geprägt. Ab Minute 8:50 dann ein ganz anderes
Thema: Stefan Brink und Niko Härting sprechen über die Novelle des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die die Bundesregierung plant.
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat einen enttäuschenden Entwurf
vorgelegt, der das erklärte Ziel einer „Institutionalisierung“ der
Datenschutzkonferenz (DSK) verfehlen wird. Nicht ganz einig sind
sich Brink und Härting darüber, wie groß der Reformbedarf
tatsächlich ist. Defizite und Unzulänglichkeiten der DSK sind indes
nicht zu übersehen. Nicht nur weil die Sitzungen der DSK – laut
Stefan Brink, der aus langjähriger eigenen Erfahrung spricht –
gelegentlich „nicht vergnügungssteuerpflichtig“ sind, sondern auch
weil die DSK keine verbindlichen Beschlüsse fassen kann. Unlängst
kam es zu einer „Eskapade“ (Stefan Brink) der Thüringer Behörde,
die in einer Pressemitteilung Anfang September stolz verkündete,
einem Beschluss der DSK nicht zu folgen: „Der TLfDI weicht vom
Votum der DSK ab und nimmt Stellung!“
(https://www.tlfdi.de/fileadmin/tlfdi/presse/Pressemitteilungen_2023/230904_PM_DPF.pdf)
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat unlängst einen
„Datenschutz-Staatsvertrag“ nach dem Vorbild der medienrechtlichen
Staatsverträge gefordert. Niko Härting erklärt, weshalb dies ein
Königsweg sein kann, um die DSK zu festigen und ihren Beschlüssen
rechtliche Verbindlichkeit zu verschaffen.

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