Follow the Rechtsstaat Folge 24
Cannabis - Fall Döpfner - Digitaler Gewaltschutz
50 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Querbeet - Stefan Brink und Niko Härting sprechen über den von der
Ampel für den Sommer angekündigten Entwurf eines Gesetzes zum
Beschäftigtendatenschutz, der auch für Soloselbstständige gelten
soll. Zudem geht es um die stark gestutzten Pläne für eine
Cannabis-Reform, die sich als Reförmchen erweisen könnte, und um
einen Berliner Polizisten mit mehr als 100.000 Followern bei TikTok
- eine unerlaubte Nebentätigkeit laut dem Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg. Döpfner ./. Reichelt (ab Minute 17:00): Was
würde passieren, wenn Matthias Döpfner sich bei der Hamburger
Datenschutzbehörde über die Veröffentlichung privater Nachrichten
durch die „Zeit“ beschweren würde? Ist dies ein Fall für den
Datenschutz oder geht es ausschließlich um Döpfners
Persönlichkeitsrechte und eine Abwägung mit den Rechten der „Zeit“
und der Presse- und Meinungsfreiheit? Digitaler Gewaltschutz (ab
Minute 32:50): Das Bundesjustizministerium hat Eckpunkte für ein
neues Gesetz veröffentlicht. Wieder einmal geht es um Hass im Netz,
um Persönlichkeitsrechte und Beleidigungen. Die Betreiber sozialer
Netzwerke sollen verpflichtet werden, Nutzerprofile temporär
stillzulegen, wenn sich Rechtsverstöße häufen. Was ist hiervon zu
halten und wie ist dies überhaupt möglich, kurz bevor mit dem
Digital Services Act ein neues europäisches Gesetz Geltung erlangt,
dessen Sinn darin liegt, den „Flickenteppich“ einzelner nationaler
Gesetze zu bereinigen? Und was wird ab Februar 2024 eigentlich aus
dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)?
Ampel für den Sommer angekündigten Entwurf eines Gesetzes zum
Beschäftigtendatenschutz, der auch für Soloselbstständige gelten
soll. Zudem geht es um die stark gestutzten Pläne für eine
Cannabis-Reform, die sich als Reförmchen erweisen könnte, und um
einen Berliner Polizisten mit mehr als 100.000 Followern bei TikTok
- eine unerlaubte Nebentätigkeit laut dem Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg. Döpfner ./. Reichelt (ab Minute 17:00): Was
würde passieren, wenn Matthias Döpfner sich bei der Hamburger
Datenschutzbehörde über die Veröffentlichung privater Nachrichten
durch die „Zeit“ beschweren würde? Ist dies ein Fall für den
Datenschutz oder geht es ausschließlich um Döpfners
Persönlichkeitsrechte und eine Abwägung mit den Rechten der „Zeit“
und der Presse- und Meinungsfreiheit? Digitaler Gewaltschutz (ab
Minute 32:50): Das Bundesjustizministerium hat Eckpunkte für ein
neues Gesetz veröffentlicht. Wieder einmal geht es um Hass im Netz,
um Persönlichkeitsrechte und Beleidigungen. Die Betreiber sozialer
Netzwerke sollen verpflichtet werden, Nutzerprofile temporär
stillzulegen, wenn sich Rechtsverstöße häufen. Was ist hiervon zu
halten und wie ist dies überhaupt möglich, kurz bevor mit dem
Digital Services Act ein neues europäisches Gesetz Geltung erlangt,
dessen Sinn darin liegt, den „Flickenteppich“ einzelner nationaler
Gesetze zu bereinigen? Und was wird ab Februar 2024 eigentlich aus
dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)?
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