Wer suchet der findet! Kündigung wegen Videoüberwachung
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 29. Juni 2023,
Aktenzeichen 2 AZR 296/22, hat wesentliche Fragen zum Einsatz von
Videoüberwachung am Arbeitsplatz und deren rechtliche Konsequenzen
aufgeworfen. Laut diesem Urteil dürfen Aufzeichnungen...
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Beschreibung
vor 10 Monaten
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts
(BAG) vom 29. Juni 2023, Aktenzeichen 2
AZR 296/22, hat wesentliche Fragen zum
Einsatz von Videoüberwachung am
Arbeitsplatz und deren rechtliche
Konsequenzen aufgeworfen. Laut diesem
Urteil dürfen Aufzeichnungen einer
Videoüberwachung für eine Kündigung
verwendet werden, selbst wenn der
dokumentierte Verstoß bereits über ein
Jahr zurückliegt. Interessanterweise hat
das Gericht festgestellt, dass ein in
einer Betriebsvereinbarung festgelegtes
Verwertungsverbot nicht wirksam
vereinbart werden kann. In diesem Kontext
beleuchten die Rechtsanwälte Niklas
Pastille und Christian Wiskocsill welche
Schutzmaßnahmen Arbeitnehmer vor der
Nutzung elektronischer Datenverarbeitung
zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle
ergreifen können.
Themen in der heutigen Folge:
Klare Definition in Betriebsvereinbarungen, um den Umgang mit
Beweismitteln wie Videoaufnahmen zu regeln.
Bedenken hinsichtlich Datenschutz, Verhältnismäßigkeit und
Ignorierung bestehender Betriebsvereinbarungen.
Entwicklung rechtssicherer Vereinbarungen unter
Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und
Datenschutzrichtlinien.
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2:
https://www.waf-seminar.de/br164
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