Da ist das Ding – Beteiligungsrechte des Betriebsrats mit dem Hinweisgeberschutzgesetz
Nach langem Hin und Her ist nun endlich klar: Das
Hinweisgeberschutzgesetz tritt zum 2. Juli 2023 in Kraft. Für die
Betriebsräte bedeutet dies im Regelfall: Handlungsbedarf! Denn die
betriebliche Umsetzung eines Hinweisgeberschutzsystems tangiert...
32 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Nach langem Hin und Her ist nun endlich klar: Das
Hinweisgeberschutzgesetz tritt zum 2. Juli 2023 in Kraft. Für die
Betriebsräte bedeutet dies im Regelfall: Handlungsbedarf! Denn
die betriebliche Umsetzung eines Hinweisgeberschutzsystems
tangiert viele mögliche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.
Die Rechtsanwälte Patrick Dirksmeier und Tobias Gerlach
besprechen, was der Betriebsrat nun tun muss oder sollte.
Themen in der heutigen Folge:
Hinweisgeberschutzgesetz und die Änderung von einer Pflicht
zur Empfehlung bezüglich anonymer Hinweise
Die Zuständigkeit für die Einrichtung einer Meldestelle
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung eines
Hinweisgebermeldesystems
uvm.
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar aus dem Betriebsverfassungsrecht Teil
1: https://www.waf-seminar.de/br163
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