Neues im EFZG-Auswirkungen durch die elektronische AU (eAU)?
Bislang galt, was jeder weiß: Spätestens am vierten Tag einer
Arbeitsunfähigkeit bedarf es der Vorlage einer
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber in Papierform.
Diese physische Vorlagepflicht soll nun – jedenfalls zum Teil –
zum...
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Bislang galt, was jeder weiß: Spätestens am vierten Tag einer
Arbeitsunfähigkeit bedarf es der Vorlage einer
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber in Papierform.
Diese physische Vorlagepflicht soll nun – jedenfalls zum Teil –
zum 1. Januar 2023 abgeschafft und durch eine „elektronische
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ ersetzt werden. Die
Rechtsanwälte Arne Schrein und Sebastian Böhm gehen in diesem
Podcast auf die Auswirkungen der elektronischen AU genauer ein.
Themen in der heutigen Folge:
I) Bisheriges Vorgehen
AN muss AG die Arbeitsunfähigkeit und voraussichtlich Dauer
unverzüglich mitteilen
AU wird in Papierform von Arzt ausgestellt und an AN
übergeben (gelbe Schein)
AN ist für die Übermittlung verantwortlich: Muss die
Bescheinigung sowohl AG als auch KK vorlegen
II)Neues Vorgehen
AN erhält von Arztpraxis einen Ausdruck
(„Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" in Papierform). Dieser ist
nur für ihn (NEU). Nur noch auf Wunsch des AN wird ausgedruckte
AU-Bescheinigung für AG ausgestellt
Am selben Tag Übermittlung der AU von Arzt an KK in
elektronischer Form
Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar
Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129
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