Bruttolohnliste: DESHALB lohnt sich ein Blick
Was verdient die Kollegin? Und wann wurde der Kollege zuletzt
befördert? Während manche BRVs nicht oft genug Einblick in die
Bruttolohnlisten nehmen können, interessieren sich andere kaum für
derlei „Privatsachen“. Was problematisch ist: Denn...
13 Minuten
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vor 2 Jahren
Was verdient die Kollegin? Und wann wurde der Kollege zuletzt
befördert? Während manche BRVs nicht oft genug Einblick in die
Bruttolohnlisten nehmen können, interessieren sich andere kaum
für derlei „Privatsachen“. Was problematisch ist: Denn der
Betriebsrat ist „Hüter der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit“.
Die Rechtsanwälte Lina Goldbach und Niklas Pastille erörtern das
seit jeher kontroverse Recht des Betriebsrats zur Einblicknahme
in die Brottolohnlisten.
Themen in der heutigen Folge:
Bruttolohnliste: Wer ist befugt, Einblick zu nehmen?
Was, wenn es keinen Betriebsausschuss gibt?
Wichtige Einzelfragen rund um die Einblicknahme:
Unbeobachtetes Einsichtnehmen, notwendige Detailtiefe der
Angaben, das Recht, Notizen anzufertigen, Beratung in
Entgeltangelegenheiten – zulässig oder nicht?
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1:
https://www.waf-seminar.de/br163
Webinar Betriebsverfassungsrecht Teil 1:
https://www.waf-seminar.de/on163
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