Minijob und Kurzarbeit – muss da nicht der Arbeitgeber zahlen?

Minijob und Kurzarbeit – muss da nicht der Arbeitgeber zahlen?

Minijob und Kurzarbeit – muss da nicht der Arbeitgeber zahlen?
11 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Während der Covid-19-Pandemie haben zahlreiche Unternehmen
Kurzarbeit angemeldet und Kurzarbeitergeld beantragt. Hierzu
wurde am 13. März 2020 das "Gesetz zur befristeten
krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das
Kurzarbeitergeld" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Arbeitgeber können KUG nur für die Arbeitnehmer beantragen, die
auch versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind.
Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Minijobber) sind
versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung, für sie kann
daher kein KUG beantragt werden. Aber was bekommen die Minijobber
dann während der Kurzarbeit an Lohn. Dazu sprechen heute
Rechtsanwalt Niklas Pastille und Rechtsanwältin Lina Goldbach


Themen in der heutigen Folge:


Entscheidung vom BAG (13.10.2021, Az. 5 AZR 211/21)



Fallkonstellation


Argument Arbeitgeber



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