Endlich klargestellt: Die SBV darf alles sehen

Endlich klargestellt: Die SBV darf alles sehen

Endlich klargestellt: Die SBV darf alles sehen
7 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Das BAG hat klargestellt, dass die SBV bei jeder Einstellung
einzubeziehen ist und ihr alle Teile einer Bewerbung vorzulegen
sind, auch wenn sich gar kein Schwerbehinderter beworben hat.
Doch was genau hat die SBV eigentlich bei Einstellungsverfahren
zu tun und warum hat sie diese Aufgaben? Das klären Fabian
Baumgartner und unser SBV-Experte Niklas Pastille in diesem
Podcast.


Themen in der heutigen Folge:


Was hat die SBV eigentlich bei Einstellungsverfahren zu tun?

Darf die SBV bei der BR-Sitzung mit abstimmen?



Weitere Informationen zum Thema:


SBV
https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung

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