Aus lauter Angst: Wenn der Arbeitnehmer Zuspätkommen verschleiert | BetriebsratHEUTE
Aus lauter Angst: Wenn der Arbeitnehmer Zuspätkommen verschleiert |
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9 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Arbeitnehmer müssen ihre Sünden grundsätzlich nicht beichten.
Aber darf der Arbeitnehmer sein Zuspätkommen aus Angst vor einer
drohenden Kündigung nachträglich verschleiern? Oder verdient er
dann erst Recht die Kündigung? Über diese in der Praxis
hochumstrittene Frage sprechen die Rechtsanwälte Fabian
Baumgartner aus München und Niklas Pastille aus Berlin anhand
eines aktuellen Urteils.
Thema in der heutigen Folge:
Darf ein Arbeitnehmer sein Fehlverhalten gegenüber dem
Arbeitgeber aktiv verschleiern?
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