BetriebsratHEUTE - Gehaltsanpassung von Betriebsratsmitgliedern

BetriebsratHEUTE - Gehaltsanpassung von Betriebsratsmitgliedern

Betriebsratsmitglieder werden genauso weiterbezahlt, wie sie auch vor ihrer Betriebsratstätigkeit bezahlt wurden. Das sagt uns § 37 Abs. 4 BetrVG...
19 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren

Betriebsratsmitglieder werden genauso weiterbezahlt, wie sie auch
vor ihrer Betriebsratstätigkeit bezahlt wurden. Das sagt uns § 37
Abs. 4 BetrVG. Keinesfalls dürfen sie jedenfalls schlechter
gestellt werden, als vergleichbare Kollegen.


Das gilt für ihre Gehaltsentwicklung, genauso wie für ihre
berufliche Entwicklung. Und das unabhängig davon, ob sie komplett
freigestellt sind oder ob sie ihre Arbeitstätigkeit immer noch
ausüben und nebenbei noch Betriebsratsmitglied sind.


Diesen Grundsatz möchte wir anhand einer aktuellen Entscheidung
mit Ihnen besprechen:


Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.04.2019 (Az.:
7 Sa 1065/18).


In dieser Folge lernst du


Tipps, wie du gegenüber deinem Arbeitgeber argumentieren
kannst

Auf welchen Zeitpunkt für die Anpassung abgestellt wird

Was das BR-Mitglied darlegen muss

Die Rechtsfolgen

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