BetriebsratHEUTE - Nachteilsausgleich bei Betriebsschließung
Arbeitnehmer können bei fehlerhaften Massenentlassungen keine
Zahlung einer Abfindung aufgrund eines Sozialplans und aufgrund
eines gesetzlichen Nachteilsausgleichs verlangen...
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Arbeitnehmer können bei fehlerhaften Massenentlassungen keine
Zahlung einer Abfindung aufgrund eines Sozialplans und aufgrund
eines gesetzlichen Nachteilsausgleichs verlangen.
Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 12.02.2019
entschieden. Beide Leistungen seien verrechenbar, da ihr Zweck
weitgehend deckungsgleich ist. (Az.: 1 AZR 279/17)
Die Themen für Heute:
Was ist ein Interessenausgleich?
Was ist ein Sozialplan?
Wann bekomme ich eine Abfindung?
Was war der Fall?
Wann ist der Betriebsrat zu beteiligen?
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