BetriebsratHEUTE - Streik bei Amazon: Was Gewerkschaften im Unternehmen dürfen

BetriebsratHEUTE - Streik bei Amazon: Was Gewerkschaften im Unternehmen dürfen

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ver.di auf von Amazon gepachteten Parkplätzen Streikposten aufstellen durfte.
17 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren

Das Bundesarbeitsgericht (BAG Urt. v. 20.11.2018, 1 AZR 189/17)
hat entschieden, dass ver.di auf von Amazon gepachteten
Parkplätzen Streikposten aufstellen durfte. Eine solche Aktion
kann – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten – mangels anderer
Mobilisierungsmöglichkeiten auch auf dem Firmenparkplatz des
bestreikten Arbeitgebers zulässig sein


Wir klären heute auf, welche Rechte hat eine im Betrieb
vertretene Gewerkschaft.


Die Themen für Heute:


Was ist passiert?

Was macht die Entscheidung so besonders?

Was darf die Gewerkschaft: rechtliche Grundlagen und Grenzen

Was ist eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft?

Zusammenarbeit Betriebsrat und Gewerkschaft

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