BetriebsratHEUTE - Ausgeliehen: 18 Monate nach der AÜG-Reform

BetriebsratHEUTE - Ausgeliehen: 18 Monate nach der AÜG-Reform

Die Überlassungsobergrenze von 18 Monaten greift erstmals zum 01. Oktober 2018. Erfahren Sie hier, was dies für Ihre Leiharbeitnehmer bedeutet.
16 Minuten

Beschreibung

vor 6 Jahren

Die Überlassungsobergrenze von 18 Monaten greift erstmals zum 01.
Oktober 2018. Erfahren Sie hier, was dies für Ihre
Leiharbeitnehmer bedeutet.


Die Themen für Heute


Was ist Arbeitnehmerüberlassung?

Gibt es Ausnahmen?

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Die Festhaltenserklärung

Ist ein erneuter Einsatz möglich?

Die Rolle des Betriebsrats im Entleiher-Betrieb

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