Sind ärztliche Untersuchungen der Mitarbeiter zulässig?
Kann die beharrliche Verweigerung des Arbeitnehmers an einer
ärztlichen Untersuchung zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit
mitzuwirken, ein außerordentlicher Kündigungsgrund nach § 626 BGB
sein?
11 Minuten
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Beschreibung
vor 6 Jahren
Kann die beharrliche Verweigerung des Arbeitnehmers an einer
ärztlichen Untersuchung zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit
mitzuwirken, ein außerordentlicher Kündigungsgrund nach § 626 BGB
sein?
In dieser Folge lernen Sie
Ist man als Arbeitnehmer zu ärztlichen Untersuchungen auf
Verlangen des Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet?
Was war die Besonderheit in unserem Fall?
Woraus ergibt sich der Kündigungsgrund?
Was kann der Betriebsrat in solchen Fällen tun?
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