BetriebsratHEUTE - Überwachung am Arbeitsplatz – Was ist erlaubt?
Geschäftsräume mit Publikumsverkehr werden oft zur Abschreckung von
Ladendieben video-überwacht. Auch Mitarbeiter werden gefilmt. Nach
der neusten BAG-Entscheidung können die Aufnahmen von ihnen
grundsätzlich vor Gericht verwertet werden.
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Beschreibung
vor 6 Jahren
Geschäftsräume mit Publikumsverkehr werden oft zur Abschreckung
von Ladendieben video-überwacht. Auch Mitarbeiter werden gefilmt.
Nach der neusten BAG-Entscheidung können die Aufnahmen von ihnen
grundsätzlich vor Gericht verwertet werden.
Die Themen für Heute
Entscheidung des BAG (Urt. v. 23.08.2018, Az.: 2 AZR
133/18)
Was sagt das Datenschutzrecht?
Dürfen Videoaufnahmen vor Gericht verwendet werden, wenn sie
gegen das BDSG verstoßen?
Mitbestimmung des Betriebsrats
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