TA024 - Öffentliche Sitzung am 17.12.2015
In der letzten öffentlichen Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses
im Jahr 2015, wurden die Zeugen H. K. (BND) und Michael Koch
(Auswärtiges Amt) vernommen. Wir haben in großer Runde darüber
gesprochen, was (und wie wenig) dabei herausgekommen ist.
38 Minuten
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Beschreibung
vor 9 Jahren
Die letzte öffentliche Sitzung im Jahr 2015 war auch gleichzeitig
eine der kürzesten. Insgesamt 3:15 Stunden dauerte die Vernehmung
der zwei geladenen Zeugen. Der erste Zeuge war Herr H. K. vom BND,
der auch in der letzten Folge Thema war. Er ist Leiter des Referats
T2A (Beschaffungslage und Selektion in der Abteilung Technische
Aufklärung) und hat 2013 eine Prüfung der Selektoren beim BND
durchgeführt. Aufgrund gesundheitlicher Probleme kann er pro Tag
nur 2 Stunden aussagen. Die Vernehmung hat wenig neues zum
Vorschein gebracht. Allerdings konnte er nicht definitiv
ausschließen, dass in anderen Außenstellen des BND als Bad Aibling
Selektoren ausländischer Geheimdienste eingesetzt werden.
Selektoren sind Suchbegriffe (z. B. E-Mail-Adressen,
Telefonnummern) , mit deren Hilfe abgefangene Kommunikation auf
eine Übereinstimmung überprüft wird. Nach etwa eineinviertel
Stunden Vernehmung des Herrn H. K. wurde gegen den Willen der
Opposition in die eingestufte Vernehmung gewechselt, obwohl noch
Fragen in öffentlicher Sitzung bestanden. Das
Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) sieht eine solche Möglichkeit
vor, wenn die Mehrheit der Ausschussmitglieder dafür stimmt, was
heute der Fall war. Als zweiter Zeuge wurde Herr Dr. Michael Koch
vernommen, der seit Juli 2015 die Rechtsabteilung im Auswärtigen
Amt leitet. Vorher hat er unter anderem einen
Afghanistan-Sonderstab geleitet und war von 2008 bis 2012 deutscher
Botschafter in Islamabad, Pakistan. Er sah sich selbst zu Beginn
seiner Vernehmung eher in der Rolle eines Sachverständigen für
Völkerrecht anstatt als Zeugen und machte Ausführungen zur
Vereinbarkeit von bewaffneten Drohnen mit dem Völkerrecht ("Drohne
als Waffentypus widerspricht nicht dem Völkerrecht"). Nachdem ihm
seine Rolle im Ausschuss jedoch vom Vorsitzenden Patrick Sensburg
und mehreren Abgeordneten klar gemacht worden war, konnte Koch
dennoch wenig zur Aufklärung beitragen. Er wusste während seiner
Zeit als Botschafter nicht genau, wer in der Botschaft unter
Legende für den BND arbeitete und was diese Person(en) taten ("das
Auswärtige Amt ist Kunde des BND"). Auf die Frage, ob ihm bekannt
sei, dass die amerikanische Luftwaffenbasis Ramstein vermutlich als
Relaisstation für den US-Drohnenkrieg diene, antwortete er, dass
sie aus seiner Sicht problemlos mit dem Völkerrecht vereinbar sei.
eine der kürzesten. Insgesamt 3:15 Stunden dauerte die Vernehmung
der zwei geladenen Zeugen. Der erste Zeuge war Herr H. K. vom BND,
der auch in der letzten Folge Thema war. Er ist Leiter des Referats
T2A (Beschaffungslage und Selektion in der Abteilung Technische
Aufklärung) und hat 2013 eine Prüfung der Selektoren beim BND
durchgeführt. Aufgrund gesundheitlicher Probleme kann er pro Tag
nur 2 Stunden aussagen. Die Vernehmung hat wenig neues zum
Vorschein gebracht. Allerdings konnte er nicht definitiv
ausschließen, dass in anderen Außenstellen des BND als Bad Aibling
Selektoren ausländischer Geheimdienste eingesetzt werden.
Selektoren sind Suchbegriffe (z. B. E-Mail-Adressen,
Telefonnummern) , mit deren Hilfe abgefangene Kommunikation auf
eine Übereinstimmung überprüft wird. Nach etwa eineinviertel
Stunden Vernehmung des Herrn H. K. wurde gegen den Willen der
Opposition in die eingestufte Vernehmung gewechselt, obwohl noch
Fragen in öffentlicher Sitzung bestanden. Das
Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) sieht eine solche Möglichkeit
vor, wenn die Mehrheit der Ausschussmitglieder dafür stimmt, was
heute der Fall war. Als zweiter Zeuge wurde Herr Dr. Michael Koch
vernommen, der seit Juli 2015 die Rechtsabteilung im Auswärtigen
Amt leitet. Vorher hat er unter anderem einen
Afghanistan-Sonderstab geleitet und war von 2008 bis 2012 deutscher
Botschafter in Islamabad, Pakistan. Er sah sich selbst zu Beginn
seiner Vernehmung eher in der Rolle eines Sachverständigen für
Völkerrecht anstatt als Zeugen und machte Ausführungen zur
Vereinbarkeit von bewaffneten Drohnen mit dem Völkerrecht ("Drohne
als Waffentypus widerspricht nicht dem Völkerrecht"). Nachdem ihm
seine Rolle im Ausschuss jedoch vom Vorsitzenden Patrick Sensburg
und mehreren Abgeordneten klar gemacht worden war, konnte Koch
dennoch wenig zur Aufklärung beitragen. Er wusste während seiner
Zeit als Botschafter nicht genau, wer in der Botschaft unter
Legende für den BND arbeitete und was diese Person(en) taten ("das
Auswärtige Amt ist Kunde des BND"). Auf die Frage, ob ihm bekannt
sei, dass die amerikanische Luftwaffenbasis Ramstein vermutlich als
Relaisstation für den US-Drohnenkrieg diene, antwortete er, dass
sie aus seiner Sicht problemlos mit dem Völkerrecht vereinbar sei.
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