#215: Der Supreme Court kippt das Recht auf Abtreibung in den USA
Der wöchentliche Podcast für Recht, Justiz und Politik der F.A.Z.
1 Stunde 58 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
In Folge 215 diskutieren Corinna Budras und Pia Lorenz gemeinsam
mit dem Feuilleton-Korrespondenten Patrick Bahners über die
spektakuläre Entscheidung des Supreme Court zum Abtreibungsrecht in
den USA. In Deutschland ist die Rechtslage ganz anders, dort ist
gerade das strikte Werbeverbot für Abtreibungen im Strafgesetzbuch
gestrichen worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit der
Frage zu beschäftigen, ob die AfD einen Anspruch darauf hat, in
drei Ausschüssen des Bundestages den Vorsitz zu stellen. Politisch
eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber rechtlich nicht ganz
so einfach zu lösen. Im Eilverfahren hat das
Bundesverfassungsgericht der AfD keinen Erfolg beschert, aber das
Hauptsacheverfahren ist noch völlig offen. Aus Karlsruhe kam aber
noch ein ganz anderer Urteilsspruch: Dort hat das
Verwaltungsgericht dem Bundesverfassungsgericht einen Rüffel
erteilt. Die Verfassungsrichter haben auf die Fragen der
Bild-am-Sonntag-Redakteurin Lydia Rosenfelder zu einem umstrittenen
Abendessen mit Teilen der Bundesregierung allzu schmallippig
geantwortet, finden die Verwaltungsrichter, jetzt muss das
Bundesverfassungsgericht einen Großteil der Prozesskosten tragen.
Für großen Wirbel in der Arbeitswelt sorgt zudem das
Nachweisgesetz, das für die Digitalisierung der Arbeitswelt einen
herben Rückschlag bedeutet, finden Unternehmensjuristen. Wir
stellen vor, was sich dahinter verbirgt. Und schließlich bringt uns
Helene Bubrowski diesmal gleich zwei gerechte Urteile der Woche mit
– eins allerdings wider Willen.
mit dem Feuilleton-Korrespondenten Patrick Bahners über die
spektakuläre Entscheidung des Supreme Court zum Abtreibungsrecht in
den USA. In Deutschland ist die Rechtslage ganz anders, dort ist
gerade das strikte Werbeverbot für Abtreibungen im Strafgesetzbuch
gestrichen worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit der
Frage zu beschäftigen, ob die AfD einen Anspruch darauf hat, in
drei Ausschüssen des Bundestages den Vorsitz zu stellen. Politisch
eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber rechtlich nicht ganz
so einfach zu lösen. Im Eilverfahren hat das
Bundesverfassungsgericht der AfD keinen Erfolg beschert, aber das
Hauptsacheverfahren ist noch völlig offen. Aus Karlsruhe kam aber
noch ein ganz anderer Urteilsspruch: Dort hat das
Verwaltungsgericht dem Bundesverfassungsgericht einen Rüffel
erteilt. Die Verfassungsrichter haben auf die Fragen der
Bild-am-Sonntag-Redakteurin Lydia Rosenfelder zu einem umstrittenen
Abendessen mit Teilen der Bundesregierung allzu schmallippig
geantwortet, finden die Verwaltungsrichter, jetzt muss das
Bundesverfassungsgericht einen Großteil der Prozesskosten tragen.
Für großen Wirbel in der Arbeitswelt sorgt zudem das
Nachweisgesetz, das für die Digitalisierung der Arbeitswelt einen
herben Rückschlag bedeutet, finden Unternehmensjuristen. Wir
stellen vor, was sich dahinter verbirgt. Und schließlich bringt uns
Helene Bubrowski diesmal gleich zwei gerechte Urteile der Woche mit
– eins allerdings wider Willen.
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