#214: Wie das Bundesverfassungsgericht die Kanzler zur Beamtin degradiert
Der wöchentliche Podcast der F.A.Z. für Recht Justiz und Politik
1 Stunde 3 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Herzlich Willkommen zu Folge 214 des F.A.Z. Einspruch Podcast mit
Corinna Budras und Pia Lorenz. Bundeskanzlerin Angela Merkel ist
längst nicht mehr im Amt, da bekommt sie vom
Bundesverfassungsgericht noch einen Rüffel: Mit ihrem Kommentar zur
Thüringen-Wahl im Februar 2020 hat sie das Neutralitätsgebot
verletzt, urteilten die Karlsruher Richter und gaben damit einer
Klage der AfD statt. Die Entscheidung stieß auf viel Kritik, selbst
innerhalb des Senats. Auch der Bundesgerichtshof hat in der
vergangenen Woche für Aufsehen gesorgt: Es hatte sich mit dem
antisemitischen Kirchenrelief „Wittenberger Sau“ zu beschäftigen.
Wie aktuell die Entscheidung ist, zeigt auch der neuste Skandal auf
der Documenta: Was tun mit antisemitischen Schmierereien? Der
Europäische Gerichtshof hat derweil die Rechte von Fluggästen
gestärkt, die selbst bei innereuropäischen Flügen stets sehr
umfangreiche Informationen preisgeben mussten. Das gehe zu weit,
urteilten die Luxemburger Richter nun, selbst wenn es um
Terrorbekämpfung geht. Und schließlich küren wir noch das gerechte
Urteil der Woche.
Corinna Budras und Pia Lorenz. Bundeskanzlerin Angela Merkel ist
längst nicht mehr im Amt, da bekommt sie vom
Bundesverfassungsgericht noch einen Rüffel: Mit ihrem Kommentar zur
Thüringen-Wahl im Februar 2020 hat sie das Neutralitätsgebot
verletzt, urteilten die Karlsruher Richter und gaben damit einer
Klage der AfD statt. Die Entscheidung stieß auf viel Kritik, selbst
innerhalb des Senats. Auch der Bundesgerichtshof hat in der
vergangenen Woche für Aufsehen gesorgt: Es hatte sich mit dem
antisemitischen Kirchenrelief „Wittenberger Sau“ zu beschäftigen.
Wie aktuell die Entscheidung ist, zeigt auch der neuste Skandal auf
der Documenta: Was tun mit antisemitischen Schmierereien? Der
Europäische Gerichtshof hat derweil die Rechte von Fluggästen
gestärkt, die selbst bei innereuropäischen Flügen stets sehr
umfangreiche Informationen preisgeben mussten. Das gehe zu weit,
urteilten die Luxemburger Richter nun, selbst wenn es um
Terrorbekämpfung geht. Und schließlich küren wir noch das gerechte
Urteil der Woche.
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