Update Januar April 2021 Corona gewerbliches Mietrecht Störung der Geschäftsgrundlage
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vor 3 Jahren
Art. 240 Paragraph 7 EGBGB Störung der Geschäftsgrundlage von Miet-
und Pachtverträgen „Sind vermietete Grundstücke oder vermietete
Räume, die keine Wohnräume sind, infolge staatlicher Maßnahmen zur
Bekämpfung der COVID 19 Pandemie für den Betrieb des Mieters nicht
oder nur mit erheblicher Einschränkung verwendbar, so wird
vermutet, dass sich insofern ein Umstand im Sinne des 313 Abs. 1
des BGB der zur Grundlage des Mietvertrags geworden ist, nach
Vertragsabschluss schwerwiegend verändert hat. Urteile: KG Berlin 8
U 1099/20; OLG Dresden 5 U 1782/20; OLG Karlsruhe 7 U 109/20;
anhängig BGH XII ZR 15/21
und Pachtverträgen „Sind vermietete Grundstücke oder vermietete
Räume, die keine Wohnräume sind, infolge staatlicher Maßnahmen zur
Bekämpfung der COVID 19 Pandemie für den Betrieb des Mieters nicht
oder nur mit erheblicher Einschränkung verwendbar, so wird
vermutet, dass sich insofern ein Umstand im Sinne des 313 Abs. 1
des BGB der zur Grundlage des Mietvertrags geworden ist, nach
Vertragsabschluss schwerwiegend verändert hat. Urteile: KG Berlin 8
U 1099/20; OLG Dresden 5 U 1782/20; OLG Karlsruhe 7 U 109/20;
anhängig BGH XII ZR 15/21
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