Auffe Ohren #43: Wer zahlt die Polizei beim Fußball?
1 Stunde 12 Minuten
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Beschreibung
vor 6 Jahren
Bereits Juli 2014 brachte die Bremer Landesregierung eine Änderung
des Gebührenrechts auf den Weg, die am 25. September 2014
beschlossen wurde. Für die Bundesliga-Partie vom 19. April 2015
zwischen dem SV Werder und dem Hamburger SV stellte der Bremer
Senat der DFL nach vorheriger Anhörung am 18. August 2015 einen
Gebührenbescheid über Mehrkosten in Höhe von 425.718,11 Euro
(Gesamtaufwand 502.529,76 abzüglich 76.811,65 Basiswert) aus.
Daraus resultiert ein offener Rechtsstreit, der aktuell vor dem
Bundesverwaltungsgericht anhängig ist.
des Gebührenrechts auf den Weg, die am 25. September 2014
beschlossen wurde. Für die Bundesliga-Partie vom 19. April 2015
zwischen dem SV Werder und dem Hamburger SV stellte der Bremer
Senat der DFL nach vorheriger Anhörung am 18. August 2015 einen
Gebührenbescheid über Mehrkosten in Höhe von 425.718,11 Euro
(Gesamtaufwand 502.529,76 abzüglich 76.811,65 Basiswert) aus.
Daraus resultiert ein offener Rechtsstreit, der aktuell vor dem
Bundesverwaltungsgericht anhängig ist.
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