Wiedereinführung einer „Spekulationsfrist“ in Österreich geplant!

Wiedereinführung einer „Spekulationsfrist“ in Österreich geplant!

4 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren

Am 1. April 2012 wurde in Österreich die sogenannte
Spekulationsfrist endgültig aufgehoben. Diese sah vor, dass
Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften von der Kapitalertragsteuer
(KESt) befreit wurden, wenn man die dahinterliegenden
Wertpapiere, länger als ein Jahr in seinem Depot hielt. Noch
schlimmer wurde es im Jahre 2016, als die KESt von 25% auf 27,5%
angehoben wurde. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in
Österreich auch keinen Sparer-Pauschbetrag, der einem einen
Steuerfreibetrag für Kapitalerträge bis 801 € gewährt.  


Nun gibt es aber für alle österreichischen Börsianer einen
Lichtstreif am Horizont. Denn das neue österreichische
Regierungsprogramm (2020 – 2024), verspricht nun eine:
„Erarbeitung einer Behaltefrist für die
Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und
Fondsprodukten“

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