#1 Johannes Lichdi über die Kriminalisierung von Seenotretter*innen
17 Minuten
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Beschreibung
vor 10 Monaten
Das Rückführungsverbesserungsgesetz von Nancy Faeser
Das Gesetz passt perfekt in die Reihe der
Asylrechtsverschärfungen. In der Öffentlichkeit diskutiert wird
es seit zwei Monaten. Menschen, die Geflüchteten auf ihrem Weg
helfen, werden kriminalisiert. Verpackt ist diese Tatsache so,
dass es niemand bemerkt hätte. Hätte der unabhängige Jurist R.A.
David Werdermann sie nicht ans Licht der Öffentlichkeit geholt…
Kurzer Exkurs ins Juristische:
Wie kommen Gesetze durch den Bundestag?
Das federführende Ministerium reicht „Formulierungshilfen“ an die
Fraktionen aus. Es hofft so, seine Ideen ausreichend erläutert zu
haben und den notwendigen Zuspruch zu bekommen.
So gab es auch eine zu §96 Aufenthaltsgesetz. Ein kleiner
Buchstabe a) soll entfernt werden. Dieser kleine Buchstabe
schrieb bisher fest, dass solidarische Hilfe straffrei ist. Jetzt
soll sie es nicht mehr sein. Frau Faeser bestreitet dies in Bezug
auf die Seenotretter:innen.
Machen sich Seenotretter:innen und andere Helfende
strafbar?
Wie werden Straftaten bewertet? Das passiert in vier Stufen:
1. Objektive Bewertung: Liegt eine Straftat vor? Wenn ja, laufen
alle weiteren Stufen ab.
2. Subjektive Bewertung: Wollte die Straftäter:in das Ergebnis
der Straftat wirklich so?
3. Die Ebene der Rechtfertigung: Hier werden Tat, die Umstände,
die dazu geführt haben sowie das Ergebnis der Tat gegeneinander
abgewogen.
4. Der Richterspruch
Frau Faeser meint, dass sich ja in Stufe 3 alles relativiert und
die Unschuld festgestellt wird. Sie setzt Seenotretter:innen
wissentlich erst einmal der Strafverfolgung aus. Es passiert
nämlich Folgendes:
• Ab dem Moment, in dem eine Richter:in der Meinung ist, dass
eine Straftat vorliegt, setzen Ermittlungen ein. Das sind
Befragungen im Umfeld, Wohnungsdurchsuchungen, Auswertungen von
Handy und elektronischen Geräten. Der Datensammelwut der Behörden
sind Tür und Tor geöffnet.
• Der betroffene Mensch und sein Umfeld sind der Justiz
ausgeliefert mit allen Konsequenzen für das Leben. Über den Hass,
dem die Menschen in aktuellen Situation ausgeliefert sind, reden
wir noch gar nicht.
Fazit:
Das Gesetz dient dazu, dem vielstimmigen „Pegidachor“ vom
„Absaufen“ gegen den §34 unseres Strafgesetzbuches, der das
Grenzregime gegen die Gefahr von Leib und Leben abwägt, eine gute
juristische Chance zu geben. Menschen, die Menschen auf der
Flucht vor Not, Krieg und Verfolgung helfen, sollen als
Kriminelle behandelt werden.
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