Wer beugt hier das Recht? | Von Uwe Kranz

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14 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Den vollständigen Standpunkte-Text (inkl ggf. Quellenhinweisen und
Links) findet ihr hier:
https://kenfm.de/wer-beugt-hier-das-recht-von-uwe-kranz/ Ein
Standpunkt von Uwe Kranz. Eine Hammerreaktion: Christian Dettmers
Privatwohnung, sein Auto und seine Amtsräume im Amtsgericht Weimar
wurden von mehreren Polizeibeamten und der Staatsanwaltschaft am
Montag, dem 26.04.2021 durchsucht, sein Computer und andere
Datenträger wurden sichergestellt. Es bestand kein Verdacht des
Besitzes oder Handels mit Drogen oder von Abbildungen des sexuellen
Kindesmissbrauchs, sondern, sehr subtil, der angeblichen
„Rechtsbeugung“. Er ist auch nicht ein Irgendwer, er ist ein
angesehener Richter am Familiengericht Weimar und hat damit eine
Schlüsselposition in unserer Gesellschaft inne: Er wacht über das
Kindeswohl. Und er wurde weltweit berühmt ob seines wahrhaftigen
und standhaften Urteils (Aktenzeichen: 9 F 148/21), im
Kinderschutzverfahren gemäß Paragraph 1666, Absatz 4 des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In diesem Verfahren untersagte er
am 08.04.2021 zwei Schulen, Maskenpflicht, Mindestabstände und
Schnelltests vorzuschreiben, weil diese nachweislich das Kindeswohl
gefährdeten. Und er verfügte, dass diese einstweilige Anordnung
nicht nur für die zwei Kinder der Kläger selbst gelte, sondern für
alle Schülerinnen und Schüler an deren beiden Schulen. Das
Kindeswohl "Im Grundgesetz ist das Kindeswohl zu Recht als hoher
Wert definiert. Aber die ganze Wahrheit ist: Es steht eben nicht
allein, sondern auf gleicher Ebene mit elterlicher Sorge,
Religionsfreiheit und Freiheit der Religionsausübung. Das sind
Rechtsgüter desselben verfassungsrechtlichen Ranges. Kindeswohl ist
auch körperliche Unversehrtheit.“ So hat es vor vielen Jahren der
SPD-Abgeordnete Steinmeier in einer Rede im Bundestag einmal
gesagt. Und als Bundespräsident bekräftigte er das am 01.06.2020,
dem deutschen Kindertag: "Nicht nur in Corona-Zeiten: Der Kindertag
soll uns daran erinnern, was wir Kindern schuldig sind, was uns
Kinder wert sind." Nix sind sie ihnen Wert, unsere Kinder! Seit
Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) in 1989 müssten
Kinder als eigenständige Persönlichkeiten behandelt werden, mit
eigenen Rechten, mit eigener Würde und eigenen Bedarfen. Im Zentrum
der UN-Konvention (Art. 3 KRK) steht eine Vielzahl von
verbindlichen Schutz-, Fürsorge- und Beteiligungsrechten, steht die
absolut vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls. Die deutsche
Politik hinkt hinterher: Erst 1992 ratifizierte Deutschland die
UN-Konvention und kam auch der Forderung nach, dieses Recht formal
in innerstaatliches Recht umzusetzen. Es dauerte aber immer noch
bis zum 06.07.2000, bis auch in Deutschland Kinder ein Anrecht auf
eine gewaltfreie Erziehung erhielten…weiterlesen hier:
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