Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 33 oder 14.1 | Von Jochen Mitschka
24 Minuten
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vor 3 Jahren
Den vollständigen Standpunkte-Text (inkl ggf. Quellenhinweisen
und Links) findet ihr hier:
https://kenfm.de/corona-untersuchungsausschuss-teil-33-oder-14-1-von-jochen-mitschka/
Majestätsbeleidigung oder notwendige Prüfung? Von Jochen
Mitschka. In der Corona-Ausschusssitzung Nr. 14 vom September
2020 wird das Thema "Der Rechtsstaat und die Berliner
Demonstrationen" (1) behandelt. Die Sitzung begann mit der
Ankündigung des ersten Zwischenberichts. Dann erklärte Viviane
Fischer, dass zwar viele Vertreter der Regierungsmeinung zu den
Corona-Maßnahmen vom Ausschuss angesprochen worden wären, aber
nur sehr wenige reagiert hätten. Möglicherweise würde man ein
Gespräch mit dem Weltärztepräsidenten Montgomery führen. Dann
wurde angekündigt, dass in der Sitzung auch über "Astroturfing"
diskutiert werden würde. Zu Beginn wurde noch einmal erklärt,
dass die Zahl der Demonstranten bei der letzten Demonstration
sicher mehr als die polizeilich verbreitete Zahl von 35.000
gewesen wäre. Seriöse Schätzungen würden von deutlich über
500.000 Menschen sprechen. Dann erklärte Viviane Fischer, dass
hinsichtlich der Aussagen der Polizei inzwischen
Gerichtsverfahren angestrengt wurden, um die Behörden dazu zu
bringen, ihre Zahlen presserechtlich korrekt darzulegen. Dr.
Hoffmann begann dann die Grundlagen der Versammlungsfreiheit zu
erklären. Es sei ein Grundrecht, das nur durch ein Gesetz
eingeschränkt werden kann. Bis 2006 war es durch Bundesgesetze
geregelt, danach wurde es Sache der Länder, Versammlungsgesetze
zu erlassen, oder das Gesetz des Bundes zu übernehmen. In Berlin
gilt ein Gesetz, das nur wenige Abweichungen vom Bundesgesetz
aufweist. Eigentlich dürften keine Maßnahmen vom Staat ergriffen
werden, welche über diejenigen im Versammlungsgesetz hinausgehen.
Nun gäbe es aber einen Konflikt zwischen dem Versammlungsgesetz
und dem Infektionsschutzgesetz. Außerdem gäbe es Zweifel daran,
dass die Polizei dafür zuständig ist, auf einer Versammlung
Infektionsschutzmaßnahmen anzuordnen, da es keine
Infektionsschutzbehörde ist, und bei der Polizei auch niemand
befugt oder befähigt ist, festzustellen, wie hoch die
Infektionsgefahr ist.…weiterlesen hier:
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