Faktencheck: Gibt es aktuell eine Coronavirus-Pandemie in Deutschland? | Von Paul Schreyer
13 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Politik und Medien betonen, die Pandemie sei noch keineswegs
ausgestanden. Wie aber sind die Zahlen? Jeden Tag sterben mehr als
2.000 Menschen in Deutschland, davon derzeit fünf an oder mit
Covid-19. Weniger als ein Prozent aller Krankenhaus-Intensivbetten
sind mit Corona-Patienten belegt. Ist es gerechtfertigt, weiterhin
von einer „Pandemie“ und einer „epidemischen Lage nationaler
Tragweite“ zu sprechen? Ein Standpunkt von Paul Schreyer.
Definitionen Zunächst zur Wortbedeutung: Der Rechtsbegriff, der dem
aktuellen politischen Ausnahmezustand zugrunde liegt, also die vom
Bundestag am 25. März 2020 beschlossene „epidemische Lage
nationaler Tragweite“, ist sachlich nicht klar definiert. Eine
Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt
zum Ergebnis, dass die einzige im Infektionsschutzgesetz
formulierte Voraussetzung für eine „epidemische Lage“ ein Beschluss
der Abgeordneten sei: „Weitere materielle Voraussetzungen bestehen
nach dem Gesetzeswortlaut nicht. Auch der Gesetzesbegründung sind
keine konkreten Kriterien zur Definition des Begriffs zu entnehmen.
(…) Der Beschluss des Bundestages ist also maßgebend, unabhängig
davon, ob tatsächlich eine epidemische Lage angenommen werden
kann.“ Mit anderen Worten: Eine epidemische Notlage kann
beschlossen werden und solange bestehen bleiben, wie es im
Bundestag eine Mehrheit dafür gibt, unabhängig von den
epidemiologischen Fakten. ... hier weiterlesen:
https://kenfm.de/faktencheck-gibt-es-aktuell-eine-coronavirus-pandemie-in-deutschland-von-paul-schreyer
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ausgestanden. Wie aber sind die Zahlen? Jeden Tag sterben mehr als
2.000 Menschen in Deutschland, davon derzeit fünf an oder mit
Covid-19. Weniger als ein Prozent aller Krankenhaus-Intensivbetten
sind mit Corona-Patienten belegt. Ist es gerechtfertigt, weiterhin
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Tragweite“ zu sprechen? Ein Standpunkt von Paul Schreyer.
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aktuellen politischen Ausnahmezustand zugrunde liegt, also die vom
Bundestag am 25. März 2020 beschlossene „epidemische Lage
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formulierte Voraussetzung für eine „epidemische Lage“ ein Beschluss
der Abgeordneten sei: „Weitere materielle Voraussetzungen bestehen
nach dem Gesetzeswortlaut nicht. Auch der Gesetzesbegründung sind
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(…) Der Beschluss des Bundestages ist also maßgebend, unabhängig
davon, ob tatsächlich eine epidemische Lage angenommen werden
kann.“ Mit anderen Worten: Eine epidemische Notlage kann
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