Andrew Smith, Beauftragter für Sanktionen der Britischen Botschaft
Der Interview-Podcast
20 Minuten
Beschreibung
vor 3 Jahren
Unser Podcast Menschenrechte : nachgefragt geht in die zweite
Runde. Heute dürfen wir Andrew Smith begrüßen, der im britischen
Foreign, Commonwealth & Development Office für Sanktionen
zuständig ist. Zurzeit ist er in dieser Funktion an der Botschaft
des Vereinten Königreichs in Berlin tätig. Großbritannien gehört in
Europa traditionell zu den Staaten, die sich besonders konsequent
für die Verhängung von Sanktionen einsetzen. Bis zum 31. Dezember
2021 unterstützte Großbritannien die EU-weit geltenden Sanktionen,
die es bis zum Brexit mit ausgearbeitet und verabschiedet hatte. In
der Übergangsphase nach dem Brexit wurden die europäischen
Sanktionen rechtlich in nationale Sanktionen umgewandelt. In diesem
Kontext wurde am 6. Juli 2020 ein neues autonomes Sanktionsregime
für gezielte Menschenrechtssanktionen verabschiedet. Das „Globale
Menschenrechtssanktionsregime“ wurde am 26. April 2021 noch um eine
Komponente ergänzt, die auf die Sanktionierung von schwerer
Korruption ausgerichtet ist, die „Global Anti-Corruption Sanctions
Regulations“. Wo liegen die Schwerpunkte der neuen britischen
Menschenrechtssanktionsregime und wie wird Großbritannien künftig
in der Sanktionspolitik mit seinen Partnern zusammenarbeiten –
insbesondere mit der EU, Kanada und den USA, die ebenfalls gezielte
Menschenrechtssanktionen verhängen? Über diese und viele weitere
Fragen sprechen wir diesmal in unserem Podcast Menschenrechte :
nachgefragt. Wir bedanken uns bei Andrew Smith für seine Antworten!
Runde. Heute dürfen wir Andrew Smith begrüßen, der im britischen
Foreign, Commonwealth & Development Office für Sanktionen
zuständig ist. Zurzeit ist er in dieser Funktion an der Botschaft
des Vereinten Königreichs in Berlin tätig. Großbritannien gehört in
Europa traditionell zu den Staaten, die sich besonders konsequent
für die Verhängung von Sanktionen einsetzen. Bis zum 31. Dezember
2021 unterstützte Großbritannien die EU-weit geltenden Sanktionen,
die es bis zum Brexit mit ausgearbeitet und verabschiedet hatte. In
der Übergangsphase nach dem Brexit wurden die europäischen
Sanktionen rechtlich in nationale Sanktionen umgewandelt. In diesem
Kontext wurde am 6. Juli 2020 ein neues autonomes Sanktionsregime
für gezielte Menschenrechtssanktionen verabschiedet. Das „Globale
Menschenrechtssanktionsregime“ wurde am 26. April 2021 noch um eine
Komponente ergänzt, die auf die Sanktionierung von schwerer
Korruption ausgerichtet ist, die „Global Anti-Corruption Sanctions
Regulations“. Wo liegen die Schwerpunkte der neuen britischen
Menschenrechtssanktionsregime und wie wird Großbritannien künftig
in der Sanktionspolitik mit seinen Partnern zusammenarbeiten –
insbesondere mit der EU, Kanada und den USA, die ebenfalls gezielte
Menschenrechtssanktionen verhängen? Über diese und viele weitere
Fragen sprechen wir diesmal in unserem Podcast Menschenrechte :
nachgefragt. Wir bedanken uns bei Andrew Smith für seine Antworten!
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