US-Air-Base Ramstein: Drohnenkrieg im Namen der Terrorismusbekämpfung • STANDPUNKTE
19 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Ein Standpunkt von Sean Henschel. Am Samstag,
den 30. Mai 2020 fand in Berlin am Brandenburger Tor eine
Demonstration für die Kündigung der Air-Base Ramstein statt. Die
Initiative „Kündigt Ramstein Air Base“ rief zu dieser Demonstration
auf und forderte, den US-Militärstützpunkt zu schließen. Parallel
zur Initiative „Kündigt Ramstein Air Base“ organisiert auch die
Kampagne „Stopp Air Base Ramstein“ verschiedene Protestaktionen für
die Beendigung des Drohnenkriegs vom deutschen Boden aus, bis hin
zu Demonstrationen vor der US-Air-Base in Ramstein-Miesenbach in
Rheinland-Pfalz. Drohneneinsätze werfen viele juristische
Fragen auf. Sind gezielte Tötungen, sogenannte „targeted killings“
völkerrechtswidrig? Ist der amerikanische Drohnenkrieg
völkerrechtswidrig? Inwieweit ist „präventive“ oder „präemptive“
Selbstverteidigung zulässig? Wie sieht es mit „signature killings“
aus? In Hinblick auf diese Fragen sind insbesondere ein am
19.03.2019 vom Oberverwaltungsgericht NRW gefälltes Urteil, der
Abschlussbericht des NSA-Untersuchungsausschusses und Äußerungen
des Weißen Hauses von Bedeutung. Den vollständigen STANDPUNKTE-Text
(inkl ggf. Quellenhinweisen und Links) findet ihr hier:
https://kenfm.de/us-air-base-ramstein-drohnenkrieg-im-namen-der-terrorismusbekaempfung-%e2%80%a2-standpunkte/
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den 30. Mai 2020 fand in Berlin am Brandenburger Tor eine
Demonstration für die Kündigung der Air-Base Ramstein statt. Die
Initiative „Kündigt Ramstein Air Base“ rief zu dieser Demonstration
auf und forderte, den US-Militärstützpunkt zu schließen. Parallel
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Fragen auf. Sind gezielte Tötungen, sogenannte „targeted killings“
völkerrechtswidrig? Ist der amerikanische Drohnenkrieg
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Selbstverteidigung zulässig? Wie sieht es mit „signature killings“
aus? In Hinblick auf diese Fragen sind insbesondere ein am
19.03.2019 vom Oberverwaltungsgericht NRW gefälltes Urteil, der
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