STANDPUNKTE • Frankreich: Euthanasie, massenhafte Vernachlässigung oder systematischer Seniorenmord?
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vor 4 Jahren
Den vollständigen STANDPUNKTE-Text (inkl ggf. Quellenhinweisen
und Links) findet ihr hier: Ein Standpunkt von Hermann Ploppa. Am
23. März 2020 besuchte eine Delegation des Deutschen Instituts
für Katastrophenmedizin die Intensivstationen in Straßburg. Das
IfKM schrieb darüber einen Tag später einen Brief an die
Landesregierung von Baden-Württemberg. Zunächst berichteten
einschlägige Zeitungen (1), die deutschen Beobachter in Straßburg
seien „entsetzt“ gewesen über die dortigen Verhältnisse. Denn die
Intensivstationen seien vollkommen überlaufen von
Notfallpatienten; das Pflegepersonal und die Ärzte seien
teilweise selber Corona-infiziert, würden aber wegen
Personalmangel weiterarbeiten. Und Patienten, die älter als
achtzig Jahre seien, würden gar nicht mehr an die Beatmungsgeräte
angeschlossen, sondern bekämen sofort „Sterbehilfe“. Bedeutet:
sie werden mit starken Schlafmitteln und Opiaten daran gehindert,
ihr qualvolles Ersticken noch bewusst zu erleben und zu erleiden.
Nun weiß jeder, der Sterbende begleitet hat, dass auch die
stärksten Palliativmaßnahmen nicht unterbinden können, dass die
Moribunden doch für Sekunden oder Minuten aus ihrem Koma erwachen
und ihre furchtbare Situation voll erfassen. War das Institut für
Katastrophenmedizin wirklich „entsetzt“? Der komplette Wortlaut
des Briefes des IfKM wurde den interessierten Lesern
vorenthalten. Als der Arzt Dr. Bodo Schiffmann in der stark
angefragten Youtube-Serie aus der Schwindelambulanz in seiner
elften Folge den durch gezielte Indiskretion an ihn gelangten
IfKM-Brief im Original vorzeigte, wurde dieser Youtube-Beitrag
sofort von den Youtube-Betreibern gelöscht, also: zensiert. Ich
überlasse es den Lesern selber zu beurteilen, ob das IfKM in dem
besagten Schreiben an die baden-württembergische Landesregierung
tatsächlich so etwas wie „Entsetzen“ zum Ausdruck bringt, wenn es
„weitere konsequente Maßnahmen der Landesregierungen, der
Krankenhäuser und der Rettungsdienste in Deutschland“ für
„unabdingbar“ erklärt und weiter ausführt: „Vorangestellt sei,
dass das Nadelöhr die zu beatmenden Patienten sind. Unter der
Annahme, dass sich die Entwicklung, wie diese bereits im Elsass
besteht, bald auch in Deutschland einstellen wird, ist eine
optimale Vorbereitung von allerhöchster Dringlichkeit.“ Es
schließen sich Schlussfolgerungen an, die sich anhören wie
Handlungsempfehlungen, was aber nicht vollkommen eindeutig ist:
für Patienten über achtzig Jahren keine Intubation (also:
künstliche Beatmung) mehr. Stattdessen Sterbebegleitung mit
Opiaten und Schlafmitteln. In Pflegeheimen: Patienten über
achtzig Jahre, die beatmungspflichtig wären, erhalten eine
schnelle (!) Sterbebegleitung mit Opiaten und Schlafmitteln durch
den Rettungsdienst (!). Es ist ein Vorgehensprotokoll zu
erstellen, das durch eine ad hoc zu installierende
Ethik-Kommission genehmigt und abgezeichnet wird. In jedem
Einzelfall müssen die Rettungssanitäter diese Ethik-Kommission
anrufen und dann entweder den Patienten in die Intensivstation
bringen oder vor Ort mit tödlichen Dosen von Opiaten aus dem
Leben bringen. Es bedarf keiner juristischen Spitzfindigkeit um
festzustellen, dass diese Vorgehensweise illegal ist und ein
Bruch aller ethischen Grundsätze darstellt, die nach dem Horror
des Holocaust allgemein als selbstverständlich angenommen wurden.
Das hat auch nichts mit Euthanasie zu tun. Euthanasie stammt aus
dem Griechischen und bedeutet so viel wie: „schöner Tod“. Im
angloamerikanischen Sprachraum versteht man darunter Sterbehilfe.
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