005 hybride Eigentümerversammlung & vermietete Eigentumswohnung | zu Gast: Michael Wintzer und Aline Diez | Bayerische Immobilien Management GmbH

005 hybride Eigentümerversammlung & vermietete Eigentumswohnung | zu Gast: Michael Wintzer und Aline Diez | Bayerische Immobilien Management GmbH

33 Minuten
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Beschreibung

vor 3 Jahren

Vermieter haben jedes Jahr wichtige Dinge zu tun. Mieter sollen
und wollen ja in einem funktionierenden Umfeld wohnen. Einmal im
Jahr werden in der Eigentümerversammlung wichtige Dinge
besprochen. Geht sowas auch online? Als Videokonferenz? Was
dürfen Mieter in der Wohnung alles machen? Und welche Belege muss
der Vermieter dem Mieter zeigen? Darum geht es jetzt.


Die Themen:


§ 23 Abs. 1, die hybride Eigentümerversammlung

Was galt bisher und welche Möglichkeiten bietet das neue
Gesetz sich zu versammeln?

Wie wird der Datenschutz gewährleistet? 

Die vermietete Eigentumswohnung:

Welche Paragrafen müssen Eigentümer kennen, die eine Wohnung
vermieten wollen?

Was geschieht, wenn mein Mieter oder ich Pflichten verletzen?

Was müssen Vermieter tun in Sachen:

Barrierereduzierung

Einbruchschutz

Wo ist eigentlich geregelt, dass der Vermieter eine
Betriebskostenabrechnung machen muss?

Wie wird abgerechnet?

Welchen Schlüssel verwenden Vermieter?

Mein Mieter will die Belege für die Betriebskostenabrechnung
sehen? Darf er das?

Wie wird die Belegeinsicht durchgeführt?



Themenwünsche, Fragen an Michael Wintzer: Mail an info@bi-m.de.

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